Einigung zwischen ASB Baden-Württemberg e.V. und ver.di
In zwei Verhandlungsrunden konnte nach teils schwierigen Diskussionen eine Einigung zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V. (ASB) und der Gewerkschaft ver.di erzielt werden. Die Neuregelungen zu Arbeitszeitkonten und Überstundenzuschlägen treten zum 1. Mai 2025 in Kraft.
Nachdem die Gewerkschaft ver.di die bestehende tarifvertragliche Regelung zu Arbeitszeitkonten im Tarifvertrag des ASB Baden-Württemberg e. V. zum 30.04.2025 gekündigt hatte, haben die Tarifkommissionen beider Seiten in mehreren Verhandlungsrunden über eine Anschlussregelung verhandelt. Nach teils intensiven und kontrovers geführten Diskussionen konnte nun ein für beide Seiten positives Verhandlungsergebnis erzielt werden. Ver.di ist mit einem langen Forderungskatalog in die Verhandlungen eingestiegen. Für den ASB war es jedoch wichtig, die Transparenz für die Beschäftigen weiter zu verbessern und ihnen eine einfache Umsetzung zu ermöglichen. Weiter war essenziell, die Planungssicherheit und Flexibilität in der Dienstplanung zu erhalten, den administrativen Aufwand zu minimieren und eine Mehrbelastung bei den Personalkosten weitgehend zu vermeiden.
„Es ist für uns wichtig, dass wir den Wünschen der Beschäftigten Rechnung tragen anfallende Überstunden vorrangig durch Freizeit ausgleichen zu können, im Gegenzug aber auch arbeitgeberseitig eine verlässliche und wirtschaftlich sinnvolle Dienstplanung sicherstellen können“, sagt Peter Schmid, stellvertretender Landesvorsitzender des ASB Baden-Württemberg e.V. „Die nun getroffene Regelung erfüllt diese Wünsche und führt insgesamt zu einer größeren Zufriedenheit insbesondere bei den Beschäftigten des ASB.“ Ergänzt der stellvertretende ASB-Landesgeschäftsführer Daniel Groß.
Die Einigung sieht nun vor, die bis 30.04.2025 bestehende Regelung zu den Arbeitszeitkonten in angepasster Form ab dem 01.05.2025 fortzusetzen. Die wesentlichen Änderungen liegen hierbei auf einem nun erheblichen verlängerten Zeitraum von insgesamt 10 Monaten, in denen die Beschäftigten Freizeitausgleich abbauen können und einem nun einheitlichen Stichtag des Ausgleichszeitraums der auf den 31.08. des Kalenderjahres festgelegt wurde. Zudem wurden Vereinbarungen zur Vereinfachung der Prozesse und mehr Transparenz für die Beschäftigten geschaffen. Ein weiterer wesentlicher Punkt der Einigung sieht vor, dass beginnend ab dem 01.05.2025 der ASB Baden-Württemberg e. V. das Urteil des BAG aus Dezember 2024 zur Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten in Bezug auf die Gewährung von Überstundenzuschlägen anerkennt und dieses für den Bereich des TV ASB BW 2 entsprechend anwenden wird.
„Die Verhandlungen waren insgesamt sehr zäh“, so Marcus Mehlhose, Landespersonalleiter des ASB Baden-Württemberg e.V.. „Der Teufel steckt wie so oft im Detail. Die komplexe Thematik in Bezug auf Arbeitszeitkonten hat oft zu schwierigen Diskussionen geführt. Wir haben es jedoch geschafft in den Verhandlungen mit unserem Tarifpartner eine Lösung zu finden die sowohl für die Beschäftigten als auch den ASB in Baden-Württemberg die gegenseitigen Interessenlagen abbildet.“, so Mehlhose weiter.
Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Gremien beider Seiten dem Verhandlungsergebnis zustimmen.
Die Pressemitteilung des ASB Baden-Württemberg e.V. können Sie hier lesen und herunterladen.