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Gute Praxis in der Pflege | Palliative Care

Begleiter in der letzten Lebensphase

Wenn wir an die letzte Phase unseres Lebens kommen, tauchen Fragen auf: Wie wünsche ich mir, im Fall großer Schmerzen pflegerisch versorgt zu werden? In welchem Maß, in welcher Intensität sind medizinische Interventionen für mich sinnvoll? Wer soll mir wie zur Seite stehen? Auch Vollmachten und Patientenverfügungen sind ein Thema. In diesem Prozess möchten wir Sie begleiten.

Geschulte Berater:innen stehen den Betroffenen im Prozess der Entscheidungsfindung für die Versorgung in der letzten Lebensphase zur Seite. Fragen, die diese Gespräche prägen, sind die gewünschten bzw. möglichen pflegerisch-medizinischen Abläufe, Ausmaß und Intensität von medizinischen Interventionen sowie so genannte palliativ-medizinische Maßnahmen. | Bildnachweis: ASB Bundesverband

Persönlichkeiten mit zusätzlicher fachlicher Qualifikation

Für das individuelle Beraten und Begleiten bedarf es solider fachlicher Kompetenz und persönlicher Stärke sowie entsprechender (Lebens- und Berufs-) Erfahrungen. Standard sind neben der abgeschlossenen Alten- oder Krankenpflegeausbildung eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis sowie der erfolgreiche Abschluss eines berufsbegleitenden, qualifzierenden Lehrgangs. 

Gemeint ist ein Lehrgang zum / zur „Berater/-in bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach §132g SGB V“. Der ASB Region Karlsruhe fördert die Teilnahme an einer solchen anerkannten Zusatzqualifizierung. Sie besteht aus einer einwöchigen Theoriephase und einer anschließenden, begleiteten Praxisphase in der stationären Altenhilfe.

Palliative Care: Was heißt das genau?

„Palliative Care“ ist ein ganzheitliches Versorgungskonzept mit mehreren Komponenten:

  • Mitarbeitende werden zu Palliativfachkräften geschult.
     
  • Palliative Care ist eine Haltung, die von der Leitung getragen und durch Schulungen möglichst aller Mitarbeitenden vermittelt werden muss.
     
  • Ein weiterer, wichtiger Baustein ist die gesundheitliche Versorgungplanung: Der Beratungsprozess bietet eine gute Chance, die Wünsche für das Lebensende und die Vorstellungen davon Lebensende adäquat zu erfassen.

V e r s o r g u n g s p l a n u n g | Der Begriff

Inhalt der Versorgungsplanung ist ein Beratungsangebot, das individuell auf die Situation der Betroffenen zugeschnitten ist und drei wichtige Aspekte umfasst: die medizinisch-pflegerische, die psychosoziale und auch die seelsorgerische Versorgung. 

Inhalte der Qualifikation | Gut zu wissen

Der Lehrgang mit Theorie- und Praxisteil befähigt die Mitarbeitenden, die gesundheitliche Versorgungsplanung in stationären Pflegeeinrichtungen miteinzuführen, zu koordinieren und durchzuführen. Sie

  • kennen die gesetzlichen, pflegerischen und ethischen Möglichkeiten und Grenzen,
     
  • sind in der Lage, die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase innerhalb ihrer Einrichtung inhaltlich und organisatorisch zu planen und in Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen umzusetzen, und
     
  • verfügen über das Wissen, die Fähigkeiten und die Erfahrung, Menschen in ihrer letzten Lebensphase kommunikativ mit ihrer individuellen Situation auseinanderzusetzen und sie in allen Belangen zu begleiten.

§ 1 3 2 g SGB V | Hintergrund

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz wurde im §132g SGB V die gesundheitliche Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase eingeführt - als neues Leistungsangebot in Pflegeeinrichtungen.

Ein Anliegen auf allen Ebenen

Auf ASB-Landesebene steht unseren Beraterinnen und Beratern für das Begleiten, Anleiten und die Reflexion eine Fachkollegin zur Seite, die in der Landesgeschäftsstelle die Qualitäts- und Leistungsentwicklung stationäre Pflege betreut.

Auf ASB-Bundesebene sorgen Veranstaltungen mit Vorträgen von Expert:innen und der Austausch über neue Projekte dafür, Palliative Care immer stärker in der Pflege zu implementieren.

Ein ASB-Fachtag zu Palliative Care zeigte im September 2019, dass sich viele Pflegekräfte und Einrichtungen mit den Anforderungen an eine bedarfsorientierte hospizliche und palliative Versorgung beschäftigen. 

Wie schulen wir unsere Beraterinnen und Berater?

Im fünftägigen Theorieteil geht es u.a. mit Fallbeispielen und Rollenspielen um die Reflexion der eigenen Werte bestimmter gesundheitlicher Situationen und Behandlungsstrategien - mit dem Ziel, unabhängig von eigenen Wertvorstellungen beraten zu können.

Inhalt des Lehrgangs sind palliativpflegerische und -medizinische Maßnahmen genauso wie die wesentlichen juristischen Rahmenbedingungen.

Nach zwei begleitet durchgeführten Beratungsprozessen folgt der Praxisteil, der alleinverantwortlich geplant, vorbereitet und durchgeführt wird. Dabei müssen mindestens 7 Beratungsprozesse innerhalb eines Jahres durchgeführt und durch einen anleitenden Dozenten des Lehrgangs begleitet werden. 

Das Zertifikat wird nach Abschluss beider Teile ausgestellt

Die Charta zur Betreuung Sterbender

Im Rahmen eines Qualifizierungskurses für Pflegekräfte in Stuttgart unterzeichnete die ASB-Landesvorsitzende Sabine Wölfle am 13. März 2019 die ‚Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen‘ für den Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V.

Die Charta setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind. Die Leitsätze des Positionspapiers formulieren Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, die die Betreuung Sterbender verbessern. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, diese umzusetzen.

Mehr Informationen: www.charta-zur-betreuung-sterbender.de