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Karlsruhe, den 09. Dezember 2020

ASB macht sich stark fürs Patientenwohl: Karlsruhe unterstützt Kampagne #rechtssicherheitfürretter

Schwer vorstellbar, doch gesetzliche Realität: Ein Medikament geben, einen Zugang legen, die Atemwege sichern – das ist Notfallsanitätern, solange kein Arzt anwesend ist, selbst wenn Patienten in akuten Notlagen sind, untersagt. Sie geraten so bis zum Beginn einer ärztlichen Behandlung regelmäßig in die Zwickmühle: Entweder doch handeln und wegen „invasiver Maßnahmen“ verklagt oder, weil untätig, wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt werden.

Dieses Dilemma ergibt sich aus dem Gesetz. „Daher machen wir im Sinne des Patientenwohls mobil - für die bestmögliche Behandlung durch die bestqualifizierten Mitarbeitenden in der Notfallrettung jederzeit“, sagt Daniel Groß, Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Baden-Württemberg e.V. Region Karlsruhe.

Mtarbeitende der Notfallrettung unterstützen Kampagne

Mit Mails an Abgeordnete im Bundestag und mit Videostatements und Posts in sozialen Medien machen ASB-Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter unter dem Hashtag #rechts­sicherheitfürretter mobil.

Ein Beispiel aus Sicht eines Notfallsanitäters, wie er nach geltender Rechtslage in Gewissensnöte kommt: „Eine Frau hat Unterzucker und droht, in Ohnmacht zu fallen. Der Notarzt hat sich bereits angekündigt, ist aber noch unterwegs. Wird eine Zugabe von Zucker durch Lutschtabletten unmöglich, muss ich Glucose injizieren und muss damit rechnen, deswegen zur Rechenschaft gezogen zu werden.“

Ein weiteres Beispiel: „Einem Kind steht nach einem Unfall im Sportunterricht der Daumen ab, es schreit vor Schmerzen. Bis der Notarzt eintrifft, könnten per Injektion Schmerzmittel verabreicht werden. Doch dies wäre ein invasiver Eingriff, für den die Rücksprache mit einem Arzt erforderlich ist.“

Einer der Karlsruher Unterstützer der Aktion ist Christoph Nießner: „Arzt ist Arzt und soll Arzt bleiben. Was Notärzte und Notfallsanitäter verbindet, ist die Sorge um das Patientenwohl. In zeitkritischen Situationen müssen notfallmedizinische Maßnahmen im Sinne der Patienten angewendet werden können, ohne zuerst im Kopf einen Algorithmus durch zu rattern, welche Rechtsfolgen diese Hilfe möglicher Weise hat. Es hilft niemandem, wenn der Mensch, der in Not ist, im Regen stehen bleibt.“

Christoph Nießner ist ASB-Vorsitzender in Karlsruhe und Verantwortlicher Landesarzt beim Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V.

Gesetzentwurf würde „Heilkundevorbehalt“ für Ärzte fortschreiben

Kurz zum Anlass: Das Bundesgesundheitsministerium plant ein Gesetz, um die technischen Assistenzberufe in der Medizin neu zu regeln: das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze, kurz: MTA-Reformgesetz (BR-Drucks. 562/20).

Dieses wirkt sich auf das Notfallsanitätergesetz aus – „ohne für diese Berufsgruppe zufriedenstellende Rechtssicherheit herzustellen“, wie Christoph Nießner sagt. Geht es um das Versorgen von Notfallpatientinnen und -patienten, bliebe es beim so genannten „Heilkundevorbehalt“ für Ärzte. Demnach dürfen nur Ärzte starke Schmerzen lindern, lebensbedrohliche Zustände wie Krampfanfälle oder Unterzuckerungen behandeln oder Körperschäden bei Menschen konstatieren.

Das Heilpraktiker-Gesetz spricht in § 1 Abs. 2 von „heilkundlichen Maßnahmen“ - berufs- oder gewerbsmäßig.

ASB-Regionalgeschäftsführer Daniel Groß: „Der ASB fordert, gemeinsam mit den anderen in Deutschland anerkannten Hilfsorganisationen, seit langem, dass den Notfallsanitätern im Einsatz das Durchführen heilkundlicher Maßnahmen bis zum Beginn einer ärztlichen Behandlung erlaubt wird. Schließlich wird dafür in der Ausbildung drei Jahre lang das nötige Wissen erworben.“

Christoph Nießner, der Karlsruher ASB-Vorsitzende, ergänzt: „Es geht darum auszuschließen, dass die Kolleginnen und Kollegen der Notfallrettung sich im Zweifel vor Gericht auf einen rechtfertigenden Notstand berufen müssen, um ihr Handeln nachträglich zu begründen. Einem Menschen in Not soll die Person helfen dürfen, die an Ort und Stelle am besten dafür geeignet war. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind für die Notfallrettung qualifiziert“.

Zudem gelte es auf Bundesebene ein „Regelungsmosaik“ zu vereinheitlichen, das derzeit von Kommune zu Kommune unterschiedlich gestaltet ist.

FOTO 1 | Stimme fürs Patientenwohl: Christoph Nießner, ASB-Vorsitzender in Karlsruhe, macht gemeinsam mit anderen Notärzten und Notfallsanitäterinnen mobil für die Kampagne #rechtssicherheitfürretter.| Bildnachweis: ASB Karlsruhe

Kontakt für Medienschaffende

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Baden-Württemberg e.V.
Region Karlsruhe | Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Pforzheimer Str. 27a | 76227 Karlsruhe
Tel.: 0721 49 008 740 | E-Mail: W70Ud_ge%`&y4sQ8]#[H*pIXE~GuC1ep|2x

FAQ zur Gesetzesreform

auf der Kampagnen-Seite des ASB-Bundesverbands: asb.de/notsang | Facebook, Twitter, Istagram: #rechtssicherheitfürretter

Foto 2 | Bestmögliche Behandlung, bestqualifizierte Person: Notärzte und Einsatzkräfte der Notfallrettung vereint der Wunsch, Menschen in einer Notlage rasch zu helfen, so Marc Schifferer, Notfallsanitäter beim ASB Region Karlsruhe. | Bildnachweis: ASB Karlsruhe